Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen? Diese Entscheidung lässt sich erst treffen, wenn zwei Dinge feststehen: was die Immobilie wirklich wert ist und was Erbschein, Grundbuch und Steuern in Ihrem Fall bedeuten. Genau dort fangen wir an – mit einer fundierten Wertermittlung und einer ehrlichen Einschätzung, welcher Weg sich rechnet. Über einen Verkauf sprechen wir danach.
Diese Punkte entscheiden über Tempo, Gebühren und Steuern – und die meisten lassen sich früh ohne großen Aufwand klären.
Notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll genügt meist – sonst verlangt das Grundbuchamt einen Erbschein vom Nachlassgericht.
Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung auf die Erben gebührenfrei – danach kostet sie nach Nachlasswert.
Der Erwerb ist innerhalb von drei Monaten anzuzeigen – unabhängig davon, ob am Ende Erbschaftsteuer anfällt.
Eine fundierte Bewertung ist Basis für Erbschaftsteuer, die Auszahlung von Miterben und den Angebotspreis – dreifach wichtig.
Beim steuerfrei geerbten Familienheim kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren die Befreiung rückwirkend kosten.
Verkauft wird nur einstimmig. Klären Sie früh, wer verkaufen, behalten oder ausgezahlt werden will.
Grundriss, Flurkarte, Nachweise zu Modernisierungen: Bei lange gehaltenen Immobilien braucht die Suche oft Zeit.
Spätestens zur Besichtigung Pflicht – bei Altbestand fehlt er häufig. Wir kümmern uns um die Erstellung.
Erstgespräch und Wertermittlung sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen – als übliche, erfolgsabhängige Maklerprovision.
Ja. Verkaufen kann eine Erbengemeinschaft nur gemeinsam. Wir liefern die neutrale Zahlenbasis und moderieren das Gespräch – Einigungen scheitern selten am Willen, sondern an fehlenden, für alle nachvollziehbaren Zahlen.
Meist nicht. Käufer sanierungsbedürftiger Objekte planen ohnehin eigene Umbauten. Sinnvoll sind Entrümpelung, Reinigung und die Behebung offensichtlicher Mängel – wir sagen Ihnen ehrlich, was sich lohnt.
Maßgeblich ist, wann der Verstorbene die Immobilie gekauft hat – nicht der Erbfall. Lag der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater; wir vermitteln gern einen aus unserem Netzwerk.
Die Vermarktung selbst verläuft wie bei jedem Verkauf. Zeit kosten meist die Formalitäten davor – Erbschein und Grundbuchberichtigung. Wer diese früh anstößt, verliert später keine Zeit.
Wir erstellen eine fundierte Marktwerteinschätzung als Grundlage. Weicht der pauschale Finanzamtswert stark davon ab, kann sich zusätzlich ein zertifiziertes Gutachten lohnen – auch dafür vermitteln wir den passenden Partner.
Wir begleiten Erben in der gesamten Region – von Bad Godesberg über Bornheim bis Siegburg.
Kostenlos, unverbindlich und persönlich vor Ort – mit schriftlicher Einschätzung zeitnah.
Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen? Diese Entscheidung lässt sich erst treffen, wenn zwei Dinge feststehen: was die Immobilie wirklich wert ist und was Erbschein, Grundbuch und Steuern in Ihrem Fall bedeuten. Genau dort fangen wir an – mit einer fundierten Wertermittlung und einer ehrlichen Einschätzung, welcher Weg sich rechnet. Über einen Verkauf sprechen wir danach.
Diese Punkte entscheiden über Tempo, Gebühren und Steuern – und die meisten lassen sich früh ohne großen Aufwand klären.
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Wir begleiten Erben in der gesamten Region – von Bad Godesberg über Bornheim bis Siegburg.
Kostenlos, unverbindlich und persönlich vor Ort – mit schriftlicher Einschätzung zeitnah.